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Versorgungsausgleich: Was Sie wissen sollten

Eine Scheidung hat nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Neben der Aufteilung des Vermögens und der Regelung des Unterhalts spielt der Versorgungsausgleich eine zentrale Rolle. Doch was hat es damit überhaupt auf sich?

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzliches Verfahren, das bei der Scheidung einer Ehe obligatorisch durchgeführt wird. Sein Ziel ist es, die während der Ehezeit erworbenen Altersvorsorgeansprüche der Ehepartner gerecht aufzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherungen. Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Was während der Ehe gemeinsam aufgebaut wurde, soll auch gemeinsam geteilt werden. Dies gilt nicht nur für das aktuelle Vermögen, sondern auch für die Altersvorsorge, die für die Zeit nach dem Berufsleben gedacht ist. Auch hier ist, wie schon beim Zugewinnausgleich, das Modell der Hausfrauenehe Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelung. Familienmitglieder, die mit Haushaltsführung und Kinderbetreuung unbezahlte Arbeit leisten, sollen berufstätigen Ehepartnern gleichgestellt werden und von den Vorsorgeleistungen gleichermaßen profitieren.

Da in den meisten Ehen heute beide Ehepartner berufstätig sind, wird der Versorgungsausgleich oft ausgeschlossen.

Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich wird automatisch im Rahmen eines Scheidungsverfahrens durchgeführt, sofern die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Das Verfahren läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:

  1. 1.Erfassung der Altersvorsorgeansprüche: Das Familiengericht ermittelt, welche Ansprüche auf Altersvorsorge jeder Ehepartner während der Ehezeit erworben hat. Dazu werden die Versorgungsträger (z. B. die gesetzliche Rentenversicherung) angeschrieben.
  1. 2.Berechnung der Ausgleichsansprüche: Die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche werden verglichen. Der Ehepartner, der mehr Altersvorsorge aufgebaut hat, muss die Hälfte des Unterschieds an den anderen Ehepartner übertragen.
  1. 3.Umsetzung des Ausgleichs: Die Ansprüche werden entsprechend aufgeteilt. Dies kann durch eine direkte Übertragung von Rentenpunkten (Regelfall) oder durch eine Ausgleichszahlung erfolgen.

Welche Ansprüche werden berücksichtigt?

Der Versorgungsausgleich umfasst alle Arten von Altersvorsorge, die während der Ehezeit aufgebaut wurden. Dazu gehören:

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Rentenansprüche aus der deutschen Rentenversicherung.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Ansprüche aus betrieblichen Pensionskassen oder Direktversicherungen.
  • Private Rentenversicherungen: Verträge, die während der Ehe abgeschlossen wurden.
  • Beamtenpensionen: Ansprüche von Beamten oder anderen Personen mit vergleichbaren Versorgungssystemen.

Wann findet kein Versorgungsausgleich statt?

Es gibt Ausnahmen, in denen der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird oder eingeschränkt ist:

  1. 1.Ehevertrag: Haben die Eheleute in einem Ehevertrag bzw. in einer Scheidungsfolgenvereinbarung den Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder modifiziert, gilt diese Vereinbarung.
  1. 2.Kurze Ehedauer: War die Ehe weniger als drei Jahre lang, kann der Versorgungsausgleich entfallen.
  1. 3.Härtefälle: In besonderen Härtefällen kann das Gericht den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
  1. 4.Verzicht: die Ehepartner können im Scheidungstermin durch übereinstimmende Erklärung den Versorgungsausgleich ausschließen, dazu müssen beide anwaltlich vertreten sein, auch wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt.

Fazit

Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Familienrechts, der sicherstellen soll, dass beide Ehepartner im Alter finanziell abgesichert sind. Obwohl das Prinzip einfach erscheint, können die Berechnungen und rechtlichen Details komplex sein. Daher ist es ratsam, sich im Falle einer Scheidung von einem Anwalt beraten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Altersvorsorge fair geregelt wird und Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Haben Sie Fragen zum Versorgungsausgleich oder benötigen Sie Unterstützung in Scheidungsangelegenheiten? Wir helfen Ihnen gerne weiter.