Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner sich darüber einig sind, dass die Ehe geschieden werden soll, und sie in allen wesentlichen Punkten wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung eine gemeinsame Lösung gefunden haben. Im Gegensatz zu einer streitigen Scheidung, bei der die Gerichte über strittige Fragen entscheiden müssen, ist die einvernehmliche Scheidung in der Regel schneller, kostengünstiger und weniger belastend.
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung
Damit eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- 1.Getrenntleben: Die Ehepartner müssen seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Das bedeutet, dass sie keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr führen. In Ausnahmefällen kann eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Partner unzumutbar ist.
- 2.Einigkeit über die Scheidung: Beide Partner müssen sich einig sein, dass die Ehe gescheitert ist und geschieden werden soll.
- 3.Einigung über Folgesachen: Die Ehepartner müssen in den wichtigsten Punkten eine Einigung erzielt haben. Dazu gehören:
- Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- gesetzliche Unterhaltsansprüche
- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
- Versorgungsausgleich
Sind diese Punkte geklärt, kann die Scheidung einvernehmlich durchgeführt werden (§ 133 FamFG).
Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung
Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung lässt sich in folgende Schritte unterteilen:
- 1.Beratung durch einen Anwalt: In Deutschland besteht Anwaltszwang bei Scheidungen. Das bedeutet, dass mindestens ein Ehepartner einen Anwalt beauftragen muss, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Im Unterschied zur strittigen Scheidung genügt es bei der einvernehmlichen Scheidung, wenn der Antragsteller anwaltlich vertreten ist.
- 2.Einreichung des Scheidungsantrags: Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
- 3.Gerichtstermin: Nach Prüfung des Antrags lädt das Gericht beide Ehepartner zu einem Scheidungstermin. In der Regel findet dieser Termin einige Monate nach Einreichung des Antrags statt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Termin oft kurz und formal, da keine strittigen Punkte geklärt werden müssen.
- 4.Rechtskraft der Scheidung: Nach dem Gerichtstermin wird die Scheidung rechtskräftig, soweit keine Rechtsmittel eingelegt werden. Die Ehe ist dann offiziell beendet.
Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung
- Zeitersparnis: Da keine strittigen Fragen oder Folgesachen geklärt werden müssen, ist das Verfahren in der Regel schneller abgeschlossen.
- Kosteneinsparung: Da bei der einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt nötig ist, ist diese erheblich günstiger als eine strittige Scheidung.
- Weniger Konflikte: Die einvernehmliche Lösung reduziert emotionalen Stress und ermöglicht es den Partnern, ohne Groll auseinander zu gehen.
- Planungssicherheit: Durch die vorherige Einigung gibt es Klarheit über die Zukunft, was besonders bei Kindern und in finanziellen Angelegenheiten ein wertvoller Bonus ist.
Praktische Tipps für eine einvernehmliche Scheidung
- 1.Kommunikation: Bleiben Sie im Gespräch mit Ihrem Partner, um Konflikte zu minimieren.
- 2.Professionelle Hilfe: Ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt hinzu und lassen Sie sich umfassend beraten.
- 3.Dokumentation: Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
- 4.Emotionale Unterstützung: Scheidungen sind emotional belastend. Holen Sie sich bei Bedarf psychologische Unterstützung.
Fazit
Die einvernehmliche Scheidung ist eine sinnvolle Option für Paare, die ihre Ehe friedlich und fair beenden möchten. Durch eine gute Vorbereitung und professionelle Begleitung lässt sich der Prozess effizient und konfliktarm gestalten. Wenn Sie eine Scheidung in Erwägung ziehen, sollten Sie sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und den besten Weg für Ihre individuelle Situation zu finden.
Bei weiteren Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.