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Infos zur Scheidung

Viele Paare in Deutschland bleiben unverheiratet. Grund ist oft die Angst vor der Scheidung und den damit vermeintlich verbundenen hohen Kosten. Das ist schade, denn heiraten ist nicht nur schön, es bietet auch finanzielle Vorteile, welche die Kosten einer möglichen Scheidung weit übertreffen können. Durch Zusammenveranlagung können junge Paare erheblich Steuern sparen, besonders, wenn sich einer der Ehepartner noch in der Ausbildung oder im Studium befindet. Berufstätigen Ehepartnern kommen günstige Steuerklassen zu Gute. In der gesetzlichen Krankenkasse bietet die Familienversicherung weitere Entlastung für den einkommensschwachen Ehepartner. Das Gesetz begünstigt die Eheparter durch eine Vielzahl weiterer Regelungen, zum Beispiel im Mietrecht oder im Erbrecht. Die Ehe bietet Familien dadurch erhebliche Sicherheit.

Deshalb empfiehlt es sich tatsächlich, früh zu heiraten. Bereits bei der Eheschließung kann man die Folgen einer möglichen Scheidung regeln. Natürlich wollen die wenigsten Paare in diesem Moment an Trennung und Scheidung denken. Das müssen sie auch nicht, denn ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann man auch später noch aufsetzen.

In beiden Fällen kann man vereinbaren, was im Falle einer Scheidung passieren soll. Auf diese Weise lässt sich ein Rosenkrieg verhindern und das Kostenrisiko wird minimiert.

Aber was kostet eine Scheidung überhaupt? Es gibt hierfür keinen Festpreis. In Scheidungssachen gilt in Deutschland Anwaltszwang. Das bedeutet, dass die Ehegatten sich bei der Scheidung anwaltlich vertreten lassen müssen. Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung genügt jedoch ein Anwalt. Auf diese Weise kann man bereits viele Kosten sparen. Die Kosten des Anwalts berechnen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der von der Höhe des Einkommens und der Vermögenswerte der Ehegatten abhängt. Auch die Gerichtskosten werden auf diese Weise berechnet.

Das bedeutet, je höher Einkommen und Vermögen, desto teurer die Scheidung. Am heftigsten zu Buche schlägt allerdings das Streitpotenzial. Das bedeutet, je mehr vor Gericht gestritten wird, desto höher die Kosten. Streiten die Ehegatten vor Gericht um ihr gesamtes Hab und Gut, um Haushalt, Familienauto und Eigenheim , sowie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich , schlagen all diese Positionen mit einem entsprechenden Streitwert zu Buche, während Paare, die all diese Punkte bereits vor der Scheidung in einem notariellen Vertrag geregelt haben, relativ günstig davon kommen.

Ansonsten gibt es wenig zu beachten - Stichwort Trennungsjahr. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr lang getrennt sind. Nur in Ausnahmefällen können sie sich vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen. Das Trennungsjahr soll sicherstellen, dass nur solche Ehen geschieden werden, die bei denen die Trennung endgültig ist, also keine Aussicht auf Versöhnung mehr besteht.

Bevor Sie diesen Schritt gehen und einen Scheidungsantrag einreichen lassen (in Scheidungssachen besteht Anwaltszwang), überlegen Sie nochmal, ob Sie wirklich sicher sind, und die Beziehung aus Ihrer Sicht endgültig gescheitert ist, oder ob Sie sich und Ihrem Ehepartner vielleicht doch noch eine Chance geben wollen. Hierfür können Sie eine der zahlreichen Familienberatungsstellen bundesweit in Anspruch nehmen, zum Beispiel das Beratungsangebot von pro familia unter dem folgenden Link. Oft hilft auch ein Gespräch mit einem Vertrauten aus der Familien- oder Freundeskreis.