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Kindesunterhalt

Eltern sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Unterhalt wird umgangssprachlich auch Alimente genannt. Alimente kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Lebensmittel (alimentare = ernähren).

Was ist Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt ist die gesetzliche Pflicht der Eltern, für den natürlichen und gesellschaftlichen Bedarf ihrer Kinder aufzukommen. Der Unterhalt soll sicherstellen, dass das Kind angemessen versorgt wird. Diese Pflicht besteht so lange, bis das Kind selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, in der Regel also bis zum Abschluss der Schul- und Berufsausbildung. Deshalb besteht die Unterhaltspflicht auch gegenüber volljährigen Kindern. Wenn minderjährige und volljährige Kinder vorhanden sind, jedoch nicht genug Mittel vorhanden sind, um die Unterhaltspflicht gegenüber allen Kindern zu erfüllen, haben die minderjährigen Kinder jedoch Vorrang

Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Grundsätzlich sind beide Eltern unterhaltspflichtig. In der Praxis zahlt jedoch meist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, den Unterhalt an den anderen Elternteil. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Betreuung und Versorgung des Kindes (sogenannter Naturalunterhalt).

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  1. 1.Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils: Je höher das Einkommen, desto höher der Unterhalt.
  1. 2.Alter des Kindes: Ältere Kinder haben in der Regel höhere Bedürfnisse, daher steigt der Unterhalt mit dem Alter.
  1. 3.Bedürftigkeit des Kindes: Der Unterhalt soll den Lebensbedarf des Kindes decken, einschließlich Kosten für Ernährung, Kleidung, Bildung und Freizeit.

Zur Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle, eine Richtlinie, die regelmäßig aktualisiert wird und die Unterhaltshöhe in Abhängigkeit vom Einkommen und Alter des Kindes festlegt.

Die Düsseldorfer Tabelle im Überblick

Die Düsseldorfer Tabelle unterteilt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils in verschiedene Einkommensstufen und legt für jede Stufe einen monatlichen Unterhaltsbetrag fest. Hier ein vereinfachtes Beispiel (Stand: 2025):

Einkommensstufen Tabelle

Einkommensstufen Tabelle

Einkommensstufe 0–5 Jahre 6–11 Jahre 12–17 Jahre Ab 18 Jahre
bis 2.100 € netto 482 € 554 € 649 € 569 €
2.101–2.500 € netto 507 € 582 € 682 € 583 €
2.501–2.900 € netto 531 € 610 € 714 € 607 €

Die genauen Beträge können variieren und hängen von weiteren Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen sowie der Anrechnung von Kindergeld.

Die komplette Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: Link.

Sonderbedarf und Mehrbedarf

Neben dem regulären Unterhalt können in bestimmten Situationen zusätzliche Kosten anfallen, die als Sonderbedarf oder Mehrbedarf geltend gemacht werden können:

  • Sonderbedarf: Unvorhergesehene, außergewöhnliche Kosten (z. B. Zahnspange, Klassenfahrt).
  • Mehrbedarf: Regelmäßige zusätzliche Kosten (z. B. Betreuungskosten für ein behindertes Kind).

Unterhalt für volljährige Kinder

Auch volljährige Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt. Dies gilt insbesondere, wenn sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden und nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Bei volljährigen Kindern wird der Unterhalt direkt an das Kind gezahlt, da es rechtlich eigenständig ist.

Geltendmachung von Unterhalt

Unterhalt muss geltend gemacht werden. Passiert das nicht, verfallen Unterhaltsansprüche und können rückwirkend nicht mehr eingefordert werden. Zur Sicherung von Unterhaltsansprüchen wird der Unterhaltspflichtige aufgefordert, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen und entsprechend Auskunft zu erteilen. Der Zeitpunkt des Auskunftsverlangen gilt als Stichtag. Es ist dringend zu empfehlen, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen keine Zeit zu verlieren.

Wie wird der Unterhalt durchgesetzt?

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht freiwillig zahlt, kann der Unterhalt auf verschiedene Weise durchgesetzt werden:

  1. 1.Unterhaltsvereinbarung: Die Eltern können eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der die Höhe und die Zahlungsmodalitäten des Unterhalts festgelegt werden. Hierbei kann ein anwaltliches Schreiben die Kooperationsbereitschaft des Unterhaltspflichtigen erhöhen.
  1. 2.Unterhaltstitel: Durch einen gerichtlichen Beschluss oder eine notarielle Urkunde wird der Unterhalt festgeschrieben. Dieser Titel kann zwangsweise vollstreckt werden.
  1. 3.Jugendamt: Das Jugendamt kann bei der Festsetzung und Durchsetzung des Unterhalts behilflich sein.
  1. 4.Strafverfahren: die Verweigerung von Unterhaltszahlungen kann strafrechtlich relevant sein (§ 170 StGB). Eine entsprechende Strafanzeige kann ebenfalls die Bereitschaft zu Unterhaltszahlungen beeinflussen

Praktische Tipps für Eltern

  1. 1.Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, wie zum Beispiel Gehaltsnachweise, Mietverträge oder Schulbescheinigungen.
  1. 2.Einigung anstreben: Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  1. 3.Rechtliche Beratung: Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Dieser kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Sie im Gerichtsverfahren vertreten.
  1. 4.Unterhaltsvorschuss: Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird vom Staat gezahlt und später vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert.

Fazit

Der Kindesunterhalt ist ein zentrales Thema im deutschen Familienrecht und soll sicherstellen, dass Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung finanziell abgesichert sind. Die Berechnung und Durchsetzung des Unterhalts können jedoch komplex sein. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Haben Sie Fragen zum Kindesunterhalt oder benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Wir helfen Ihnen gerne weiter.